2.3. Am 17. Juni 2025 teilte der Beschwerdeführer mit, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm drei Tage nach Erhalt der Beschwerdeschrift zumindest die Parteimitteilung über den Verfahrensabschluss erlassen habe. 2.4. Es wurde das Verfahrensprotokoll (Art. 77 StPO) der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beigezogen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: