Auch die von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg benötigte Zeit für die Vorbereitung der Schlusseinvernahmen ist unter Berücksichtigung der Komplexität des Strafverfahrens (48 Sachverhalte, 3 Mitbeschuldigte) gerechtfertigt. Daran ändert auch eine kurze, ferienbedingte Abwesenheit der fallführenden Staatsanwältin nichts. Schliesslich trug auch der Beschwerdeführer mit seinen zahlreichen, von ihm angestrengten Beschwerdeverfahren und seinen mehrfachen Haftentlassungsgesuchen zwischen den jeweiligen Haftverlängerungsverfahren wesentlich zur gesamthaften Verfahrensdauer bei.