Das vorliegende Strafverfahren befindet sich angesichts der bereits angesetzten und zwischenzeitlich durchgeführten Schlusseinvernahmen vom 26. bis 28. Mai 2025 nach rund 13 Monaten kurz vor dem Abschluss. In Anbetracht der zahlreichen Delikte, die es vorliegend zu untersuchen galt, und den gutachterlichen Abklärungen, die für die Anklageerhebung notwendig waren, erweist sich diese Verfahrensdauer als nicht übermässig lang. Auch die von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg benötigte Zeit für die Vorbereitung der Schlusseinvernahmen ist unter Berücksichtigung der Komplexität des Strafverfahrens (48 Sachverhalte, 3 Mitbeschuldigte) gerechtfertigt.