Weiter wurde bereits hinlänglich dargetan, weshalb die dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Delikte geeignet sind, Leib und Leben eines teilweise nicht zum Voraus bestimmbaren Personenkreises zu gefährden. Durch das Durchtrennen von Datenkabeln (Glasfaser- und Kupferkabel), wobei ganze Ortsteile vom Internet abgetrennt wurden, kann insbesondere auch die Notrufkommunikation einer Stadt tangiert sein. Ebenso waren aufgrund der DDoS-Attacken u.a. auf den Kanton Basel-Landschaft einzelne Dienste der Polizei Basel-Landschaft nicht mehr erreichbar, was ebenfalls nicht abschätzbare Folgen in Bezug auf das Funktionieren der Blaulichtorganisationen haben kann.