Mit Entscheid SBK.2025.82 vom 10. April 2025 führte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau ferner aus, zwar habe den Erwägungen des Bundesgerichts mit Urteil 7B_79/2025 vom 18. Februar 2025 einzig das Gutachten vom 7. November 2024 und nicht auch dessen Ergänzung vom 21. Januar 2025 zugrunde gelegen. Warum die Wiederholungsgefahr gerade wegen dieser Ergänzung im Sinne des Beschwerdeführers anders zu beurteilen sein sollte, lege der Beschwerdeführer aber nicht überzeugend dar und sei auch ansonsten (gerade auch in Berücksichtigung der besagten Ergänzung) nicht ersichtlich.