heit dienen, des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem und der Datenbeschädigung dringend verdächtigt. Diese Tatbestände würden unmittelbar oder mittelbar (auch) das Vermögen schützen. Das Gutachten habe sich mit der Art der untersuchten Delikte und dem Werdegang des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und festgestellt, dass es sich bei den meisten der untersuchten Delikte um gemeinschaftlich begangene Sabotagen gehandelt habe, deren Intensität und Frequenz zugenommen hätten.