arbeitungssystem sowie Datenbeschädigung vorbestraft, wobei es sich um Vermögensdelikte handle. Der Beschwerdeführer werde vorliegend u.a. der Verbrechen des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, der mehrfachen qualifizierten Sachbeschädigung, der mehrfachen versuchten Erpressung und der mehrfachen, teilweise versuchten Brandstiftung sowie der Vergehen der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der mehrfachen Störung von Betrieben, die der Allgemein- - 13 -