5.4.2. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau legte in ihrem Entscheid SBK.2024.352 vom 9. Januar 2025 in Bezug auf die Wiederholungsfahr in Berücksichtigung des forensisch-psychi- atrischen Gutachtens vom 7. November 2024 dar, das gutachterlich festgestellte moderate Risiko für kinderpornografische Delikte, für welche der Beschwerdeführer einschlägig vorbestraft sei, vermöge nicht eine für die Annahme der Wiederholungsgefahr notwendige akute (und unmittelbar) Gefahr darzustellen.