Gänzlich unkommentiert lässt der Beschwerdeführer die übrigen rund 20 Sachverhalte bzw. Ritter, die dem Beschwerdeführer vorgeworfen werden. Zudem übergeht der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers mit seinen zahlreichen Vorbringen in der Beschwerde resp. der Stellungnahme vom 28. April 2025 in Bezug auf den dringenden Tatverdacht auch insbesondere die Tatsache, dass der Beschwerdeführer selbst einen Grossteil der ihm vorgeworfenen Delikte eingestanden hat (vgl. bspw. in Bezug auf die Beschädigung der Hochspannungsleitung Ritter 5.1 act. 154; bzgl. des Durchtrennens verschiedener Glasfaserkabel der Stadt Rheinfelden bzw. der Eisenbahninfrastruktur der SBB Ritter 5.1 act.