Diese Bilder wurden aufgenommen, nachdem C._____ und der Beschwerdeführer mutmasslich kurz zuvor grössere Gegenstände wie einen Metallzaun von einer Brücke auf die Oberleitung der Bahngleise (Hochspannungsleitung) geworfen haben und dadurch einen Knall und einen Lichtbogen mit anschliessendem Funkenflug verursachten (Ritter 7.47 act. 10). Ebenso liegt eine detaillierte Aufstellung der durch den Vorfall verursachten Zugverspätungen der SBB vor (Ritter 7.47 act. 13). Auf das Vorbringen des Beschwerdeführers, mangels Akten könne nicht gesagt werden, ob es zu Zugverspätungen gekommen sei, ist vor diesem Hintergrund nicht weiter einzugehen.