4.5. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg legte ihrem Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft vom 25. April 2025 die Vorladung des Beschwerdeführers zur Schlusseinvernahme vom 26. bis 28. Mai 2025 bei und verwies in Bezug auf den dringenden Tatverdacht ergänzend zu den bisherigen Vorakten auf diese. In der Beilage zur Vorladung sind die Sachverhalte, die dem Beschwerdeführer vorgeworfen werden und zu welchen er anlässlich der Schlusseinvernahme (nochmals) befragt werden soll, entsprechend der Aktenstruktur in 48 Ritter aufgeteilt und detailliert beschrieben. -9-