3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 12. Mai 2025 zugestellte Verfügung am 13. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung vom 2. Mai 2025 des Zwangsmassnahmengerichts Kanton Aargau, Laufenburg sei aufzuheben und der Beschuldigte sei umgehend auf freien Fuss zu setzen. 2. Eventualiter seien anstelle der Untersuchungshaft im Sinne von Ersatzmassnahmen folgende Anordungen oder weitere Auflagen nach richterlichem Ermessen zu treffen. Bei Bedarf seien technische Geräte zur Überwachung einzusetzen: