Ausbildung als Maler absolviert. Seine Mutter und zwei Brüder lebten in Deutschland. In Italien habe der Beschwerdeführer einen Onkel und eine Tante. Im Alter von 29 Jahren (d.h. 2003) sei der Beschwerdeführer in die Schweiz gekommen. Bis Ende 2017 habe er als Maler gearbeitet. Zwischen 2017 und 2022 habe er Sozialhilfe bezogen. Am 28. Juni 2022 habe er eine Anstellung als Sicherheitsmitarbeiter gefunden. Seit dem 1. März 2025 sei er wieder auf Sozialhilfe angewiesen. Der Beschwerdeführer sei ledig und habe keine Kinder. Er habe kein Beziehungsnetz in der Schweiz und seine weiteren beruflichen Aussichten hier seien eingeschränkt.