Diese Sichtweise vermag aber zumindest dann nicht zu überzeugen, wenn die Drohung als einstweiliger Höhepunkt eines zumindest Stalking-ähnlichen Verhaltens darin besteht, zu Schlafenszeiten in unmittelbarer Nähe zu einem von einer Familie bewohnten Wohnhaus einen Holzschuppen in Brand zu setzen. Eine derartige Vorgehensweise, bei welcher der Eintritt einer konkreten Lebensgefahr oder von Schlimmerem eine nahe Möglichkeit ist, bezweckt nichts anderes, als der betroffenen Person (ähnlich wie bei einer verübten schweren - 13 -