__ den Beschwerdeführer von Beginn weg vor allem deshalb verdächtigt zu haben, weil es "zu mehreren Disputen" gekommen sei (act. 96). Wie es sich abschliessend damit verhält, kann derzeit aber offenbleiben, weil die - 12 - Vorwürfe im Zusammenhang mit dem F._____ nicht erforderlich sind, um bezüglich der mutmasslichen Straftaten zum Nachteil von B._____ einen dringenden Tatverdacht bejahen zu können.