_ verklebt zu haben, am 22. Februar 2024 ihre Wohnungstüre in Brand gesetzt zu haben, im Zeitraum Oktober 2020 – Juni 2021 am Clubhaus dieses Vereins wiederholt Schlösser verklebt, am 17. März 2022 einen Schrank in Brand gesetzt zu haben und im Dezember 2023 von einem ehemaligen Passivmitglied des "F._____" Fr. 200'000.00 wegen "entgangenen K Events" eingefordert zu haben, sind ohne Weiteres Übereinstimmungen festzustellen. Ähnlich wie vorliegend scheint auch die frühere Präsidentin des F._____ den Beschwerdeführer von Beginn weg vor allem deshalb verdächtigt zu haben, weil es "zu mehreren Disputen" gekommen sei (act. 96).