_ zu einer von diesem nicht gewünschten Kontaktaufnahme zu bewegen (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 5. Januar 2024, zu Fragen 40 und 42) - 29. Juli 2024: Geltendmachung einer bis zum 1. August 2024 zu begleichenden Forderung von Fr. 3'000'000.00 gegenüber B._____ wegen "Körperverletzung am Arbeitsplatz sowie das Zerstören eines Menschenlebens in Finanzieller Hinsicht" (vgl. act. 123 f.) - 10. April 2025: Brandstiftung zum Nachteil u.a. von B._____