Bei seiner Einvernahme durch die Kantonspolizei Zürich am 5. Januar 2024 (act. 80 ff.) gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er gegenüber B._____ ein Anliegen im Zusammenhang mit einer "Neuanmeldung bei der Sozialhilfe" gehabt habe (zu Frage 26). Sein Körper sei quasi von ihm "vergewaltigt" worden. Ihm sei auch noch die Wohnung gekündigt worden und er habe "im Keller" pennen müssen. Er habe gesehen, dass "er" ihm das Leben "versaut" habe (zu Frage 28).