4.5. Es kann (weil vom Beschwerdeführer anerkannt) für dieses Beschwerdeverfahren als erstellt gelten, dass der Beschwerdeführer mit Brief vom 29. Juli 2024 von B._____ Fr. 3'000'000.00 "wegen Körperverletzung am Arbeitsplatz sowie das Zerstören eines Menschenlebens in finanzieller Hinsicht" forderte (Eröffnung Festnahme vom 29. April 2025, zu Fragen 8 und 11). Weiter kann es (weil vom Beschwerdeführer ebenfalls anerkannt) als erstellt gelten, dass der Beschwerdeführer, weil er sich von B._____ "abgeblockt" fühlte, Kontrollschilder entwendete, um so ein Gespräch mit B._____ zu erzwingen (zu Frage 14). Bei seiner Einvernahme durch die Kantonspolizei Zürich am 5. Januar 2024 (act.