_ habe am 14. April 2025 ausgesagt, wegen der kontinuierlichen Steigerung der Handlungen (Telefonterror; Kontrollschilderdiebstahl; Sachbeschädigung; Brandstiftung) und weil er die psychische Verfassung des Beschwerdeführers nicht einschätzen könne, das Schlimmste zu befürchten.