Der Modus operandi entspreche auffallend früheren Delikten. So werde der Beschwerdeführer als begeisterter Leiter und Trainer der D._____ beschuldigt, am 22. Februar 2024 die Wohnungstüre von E._____, einer früheren Präsidentin des F._____, in Brand gesetzt und wenige Tage zuvor den Schlosszylinder von deren Wohnungstüre verklebt zu haben. Zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 sei es auch beim Clubhaus dieses Vereins zu sieben verklebten Türschlössern gekommen. Am 17. März 2022 sei ein Schrank in Brand gesetzt worden. G._____, passives Mitglied des F.__