Die Entwendung der Kontrollschilder habe der Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme vom 5. Januar 2024 bestätigt. Zwischen dem 16. – 20. Juli 2024 sei es bei B._____ und C._____ zu einem mutmasslichen Einbruchversuch gekommen. Dabei seien Drahtstücke in den Schlosszylinder der Haustüre eingeführt und der Schlosszylinder mit Silikon zugeklebt worden. Am 29. Juli 2024 habe B._____ vom Beschwerdeführer einen Brief mit einer Geldforderung von Fr. 3'000'000.00 "wegen Körperverletzung am Arbeitsplatz sowie das Zerstören eines Menschenlebens in finanzieller Hinsicht" erhalten.