Weiter verwies die Staatsanwaltschaft Baden auf die Einvernahme von B._____ vom 14. April 2025. Dieser sei 2015 der Vorgesetzte des Beschwerdeführers gewesen, als diesem gekündigt worden sei. Nach Jahren ohne Kontakt habe der Beschwerdeführer telefonisch Kontakt mit ihm gesucht, weil er (B._____) ihm (dem Beschwerdeführer) das Leben "kaputt" gemacht habe und nun dafür büssen müsse. Um den Kontakt zu erzwingen, habe der Beschwerdeführer C._____ am 18. Dezember 2023 die Kontrollschilder ihres Fahrzeugs entwendet. Die Entwendung der Kontrollschilder habe der Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme vom 5. Januar 2024 bestätigt.