, - dass B._____ als möglichen Täter den Beschwerdeführer genannt habe, weil dieser ihn für den Verlust einer Arbeitsstelle verantwortlich gemacht und ihm auch Kontrollschilder entwendet habe (Ziff. 7), - dass als Brandursache eine Brandstiftung im Vordergrund stehe (Ziff. 8), - dass durch die rasche Entdeckung des Brandes keine Personen konkret gefährdet worden seien (Ziff. 9), - dass sich das Feuer ohne Intervention der Feuerwehr auf das gesamte Gartenhaus ausgebreitet und womöglich auch auf das 3 Meter -7-