3), - dass sich der Brandherd im Holzlager befunden habe, dort hohe Konzentrationen an flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen festgestellt worden seien und es nach Benzin gerochen habe (Ziff. 6), - dass sich der Brand über die beiden Türen des Holzlagers Richtung Dach des Gartenhauses ausgebreitet und sich auf dessen linke Seite beschränkt habe (Ziff. 6), - dass auf der Videoüberwachung von B._____ keine Person als mutmasslicher Täter zu erkennen sei (Ziff. 6), - dass der Brand vom Nachbarn von B._____ entdeckt worden sei (Ziff. 7), - dass B.__