- dass es sich beim Brandobjekt um ein grösseres, freistehendes und komplett in Holzbauweise erstelltes Garten- und Gerätehaus gehandelt habe (Ziff. 3), - dass sich der Brandherd im Holzlager befunden habe, dort hohe Konzentrationen an flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen festgestellt worden seien und es nach Benzin gerochen habe (Ziff. 6), - dass sich der Brand über die beiden Türen des Holzlagers Richtung Dach des Gartenhauses ausgebreitet und sich auf dessen linke Seite beschränkt habe (Ziff. 6), - dass auf der Videoüberwachung von B.___