1. Am 10. April 2025 kam es auf dem Grundstück von B._____ und C._____ (Q-Strasse in R._____) zum Brand eines Gartenhauses. Als wahrscheinlichste Brandursache wurde eine vorsätzliche Brandstiftung unter Verwendung von Benzin ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Baden führt deswegen gegen den am 29. April 2025 festgenommenen Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen Brandstiftung i.S.v. Art. 221 Abs. 1 StGB, ev. qualifizierter Brandstiftung i.S.v. Art. 221 Abs. 2 StGB.