3.4. Den sich in den Akten befindlichen Videoaufzeichnungen der Videoüberwachungsanlage des Zuges (vgl. Videodatei 1_05.avi und 1_06.avi; Zeitstempel jeweils 22:13:20 bis 22:14:30) ist zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer dem Zugabteil von B._____ im ansonsten leeren Zugwagen annäherte und diese ansprach. B._____ stand daraufhin auf und zeigte mit ihrer Hand in eine Richtung, um den Beschwerdeführer auf etwas hinzuweisen. Nachdem der Beschwerdeführer zuerst in die von B.____