2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 76.00, zusammen Fr. 1'076.00, werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt und mit der von ihnen geleisteten Sicherheit von Fr. 1'000.00 verrechnet, so dass sie der Obergerichtskasse noch Fr. 76.00 zu bezahlen haben. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)