Sie machten geltend, die Beschuldigte habe im Auftrag der örtlichen Steuerbehörde am 14. Februar 2024 eine Überprüfung der selbständigen Erwerbstätigkeiten von ihnen durchgeführt und daraufhin Buchungen, welche durch das örtliche Steueramt akzeptiert worden seien, nicht mehr akzeptiert und die Zustellung von weiteren Dokumenten gefordert. Sie seien zudem nur ungenügend angehört worden. Stattdessen seien die Forderungen des Kantonalen Steueramts wiederholt und schlussendlich je ein Strafbefehl wegen Verletzung von Verfahrenspflichten gegen sie erlassen worden. Dagegen hätten sie Einsprache erhoben. Auch sei ihnen eine Veranlagung zugestellt worden, die nicht der Realität entspreche.