Aus den Aussagen von B._____ geht zudem hervor, dass der Beschwerdeführer ihr und ihrem Ehemann vorwerfe, ihn sitzen gelassen zu haben, dass er deshalb fast gestorben sei (act. 93 ff., Frage 1), dass sie asoziale Wesen seien und schwarze Herzen hätten (Fragen 6 und 9). Der Beschwerdeführer wirft B._____ damit zumindest implizit vor, ihn als Mutter vernachlässigt zu haben, wodurch er sie angesichts des von ihr zu ihrem Schutz initiierten Strafverfahrens zwangsläufig in einen Interessenkonflikt - 12 -