u.a. wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte, versuchter Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung, sexueller Belästigung durch Vornahme einer sexuellen Handlung vor jemandem, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und mehrfacher einfacher Körperverletzung (act. 107 ff.). Gemäss plausiblen und glaubhaften Aussagen von B._____ leidet der Beschwerdeführer seit dem Abschluss seiner Lehre, also seit ca. 20 Jahren, an einer Schizophrenie. Er sei mehrmals in einer Klinik gewesen und dann seien Drogen dazugekommen (act. 96, Frage 23).