Zur Begründung der Kollusionsgefahr führte sie aus, da der Beschwerdeführer mit B._____ verwandt sei, könne eine Manipulation von B._____ leicht erfolgen. Der Beschwerdeführer nehme immer wieder Kontakt zu ihr auf. Es sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer bei erster Gelegenheit wieder mit B._____ in Kontakt treten und sie beeinflussen würde, sodass sie den Strafantrag zurückziehen würde. Zudem sei eine Konfrontationseinvernahme geplant. Auch hinsichtlich dieser sei eine Beeinflussung nicht auszuschliessen.