denke auch nicht, dass er eine Waffe habe. Zudem habe sie keine Angst um ihr Leben. Der Beschwerdeführer habe im Weiteren zu Protokoll gegeben, dass er keine Waffe besitze. Es seien anlässlich der Hausdurchsuchung auch keine Waffen festgestellt worden. Die Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers würden deutlich machen, dass es sich hier nicht um ernsthafte Drohungen oder Nötigungen handle (Beschwerdeergänzung).