__ sich anlässlich der Einvernahme eher zurückhaltend geäussert habe. Dennoch habe sie angegeben, dass sie Angst gehabt habe und einen Druck auf der Brust verspürt habe. Zudem gehe sie davon aus, dass der Beschwerdeführer es diesmal ernst meine. Der dringende Tatverdacht sei somit gegeben.