Sie habe das Gefühl, dass die aktuellen Drohungen eine Stufe höher seien, dass die Drohungen schlimmer und massiver würden und dass sie Angst und einen Druck auf der Brust verspüre. Aufgrund des Vorfalls vom 27. April 2025 schliesse sie nun immer die Haustüre ab. Dass der Beschwerdeführer ihr gedroht habe, sie mit einer Waffe zu töten, habe es bis anhin noch nie gegeben. Für die Darstellung von B._____ spreche die vom Beschwerdeführer an sie versendete Sprachnachricht. Unter anderem sei aufgrund des Mutter-Kind-Verhältnisses ersichtlich, dass B._____ sich anlässlich der Einvernahme eher zurückhaltend geäussert habe.