Die näheren Umstände der Tat sind den Akten nicht zu entnehmen. Der Beschuldigte wurde allerdings verwarnt und die von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Strafbefehl vom 18. Februar 2021 angeordnete Probezeit von zwei Jahren um ein Jahr verlängert. Die Bewährungshilfe und die Weisung betreffend Psychotherapie wurden nicht verlängert (act. 464).