sei und anschliessend habe hospitalisiert werden müssen. Die Beschwerdeführerin habe dadurch ein Schädelhirntrauma mit assoziierter fissuraler Fraktur der Ala major ossis sphenoidalis und einem Hämatom an der rechten Stirnseite sowie im hinteren unteren Schläfenbereich links und eine lamellenförmige Unterblutung der harten Hirnhaut erlitten. Getrieben von Eifersucht und Verlustangst habe der Beschuldigte der Beschwerdeführerin überdies im Zeitraum vom Mai 2020 bis zum 8. Oktober 2020 wiederholt WhatsApp-Nachrichten, in welchen er ihr mit dem Tod, Verletzungen und Nachteilen für Dritte gedroht habe, geschickt. Dabei habe er ihr unter anderem Folgendes geschrieben: