Bereits 2014 habe der Beschuldigte die Beschwerdeführerin einmalig mit den Händen gewürgt. Am 8. Oktober 2020 sei es aufgrund eines Wutausbruchs des Beschuldigten im Zusammenhang mit seinem Misstrauen gegenüber der Beschwerdeführerin zu einem tätlichen Übergriff gekommen, indem er emotional explodiert sei und der Beschwerdeführerin mit der Faust intensiv gegen den Stirnbereich geschlagen habe, sodass diese eingesackt sei. Der Beschuldigte habe die Schläge gegen den Kopf fortgesetzt, sodass die Beschwerdeführerin nach erlittener Todesangst bewusstlos zu Boden gefallen - 12 -