Die Phasen der extremen Aggression hätten jeweils zwei bis fünf Monate jährlich gedauert. Im Zeitraum zwischen Februar 2018 bis zum 8. Oktober 2020 sei der Beschuldigte im Rahmen seiner Wutausbrüche gegenüber der Beschwerdeführerin tätlich geworden, indem er sie geschubst, zu Boden gestossen, am Arm gepackt oder mit den Fäusten gegen ihren Körper geschlagen habe, sodass sie teilweise Rötungen und Hämatome davongetragen habe. Bereits 2014 habe der Beschuldigte die Beschwerdeführerin einmalig mit den Händen gewürgt.