Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hielt im Strafbefehl vom 18. Februar 2021 in Bezug auf den damaligen Sachverhalt fest, dass es aufgrund von Misstrauen und Eifersucht bereits seit 2014 regelmässig zu verbalen Auseinandersetzungen mit Wutausbrüchen und Aggressionen des Beschuldigten gegenüber der Beschwerdeführerin sowie Mobiliar am gemeinsamen Wohnort gekommen sei. Dies insbesondere, wenn der Beschuldigte Testosteron konsumiert habe. Die Phasen der extremen Aggression hätten jeweils zwei bis fünf Monate jährlich gedauert.