2.5. Der Beschuldigte führte mit Stellungnahme weiter aus, er sei für die gegen die Beschwerdeführerin ausgeübte Gewalttaten bereits verurteilt worden. Seither sei es zu keiner Gewalt mehr gekommen. Das aktuelle Verfahren werde "nur" wegen angeblicher Drohungen geführt (Stellungnahme, Rz. 3). Hinsichtlich der Vorfälle vom 16. November 2024 und vom 15. Dezember 2024 gebe es nur Polizeirapporte, denn die Strafanträge der Beschwerdeführerin seien beide Male aus freiem Willen zurückgezogen worden. Der von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau dargestellte Sachverhalt sei nicht erstellt (Stellungnahme, Rz. 4).