Zum Schutz der Beschwerdeführerin müsse das vorliegende Verfahren nun zügig vorangetrieben werden, damit endlich durch die Gerichtsbehörden ein Entscheid gefällt werden könne. Ohne das Damoklesschwert eines Gerichtsverfahrens sehe die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau keine Chance, den permanenten Gewaltanwendungen des Beschuldigten gegenüber seiner Frau, die er meist in alkoholisiertem Zustand ausübe, beizukommen (Beschwerdeantwort, S. 1 f.).