2.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte mit Beschwerdeantwort aus, es komme seit Jahren immer wieder zu Vorfällen häuslicher Gewalt zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau. Nach unzähligen Strafanzeigen sei es immer wieder zum Rückzug von Strafanträgen und zu Versuchen, die Ehe der Parteien zu retten, gekommen. All diese Versuche seien erfolglos geblieben und es könne dem Beschuldigten aufgrund seines bisherigen Verhaltens keine gute Prognose auf Besserung gestellt werden. Zum Schutz der Beschwerdeführerin müsse das vorliegende Verfahren nun zügig vorangetrieben werden, damit endlich durch die Gerichtsbehörden ein Entscheid gefällt werden könne.