__ zu Vorfällen häuslicher Gewalt gekommen sei. Die Psychotherapie sei zudem nicht der einzig relevante Faktor für eine positive Legalprognose. Sämtliche involvierte Fachpersonen seien zum Schluss gekommen, dass die Bewährung des Beschuldigten massgeblich von dessen Abstinenz von Alkohol und Testosteron-Analogen abhänge. Der Beschuldigte habe jedoch klar angegeben, darauf nicht freiwillig zu verzichten (angefochtene Verfügung, E. 2.7). Zusammengefasst sei der Sistierungsantrag daher auch nach der Einzelfallprüfung abzuweisen (angefochtene Verfügung, E. 2.8).