Dazu komme, dass sich die Beschwerdeführerin die Ehe mit dem Beschuldigten schönzureden versuche, indem sie angebe, dass sich die familiäre Situation seit August 2023 massiv gebessert habe und keine Eheprobleme mehr bestünden. Dies widerspreche jedoch klar der Aktenlage, zumal es am 18. Oktober 2023 sowie am 18. November 2024 und 15. Dezember 2024 zu drei weiteren Polizeivorfällen gekommen sei. Es erscheine äusserst fraglich, ob der Grund für die vielen Sistierungsanträge nicht vielmehr in der Angst der Beschwerdeführerin vor dem Beschuldigten und seiner möglichen Verurteilung liege.