Aus den Akten ergebe sich jedoch auch, dass es am 16. November 2024 sowie am 15. Dezember 2024 zu erneuten Polizeieinsätzen bei der Familie gekommen sei, wobei die Beschwerdeführerin jeweils Strafanträge gestellt und diese ein paar Tage später wieder zurückgezogen habe. Obschon die Beschwerdeführerin angebe, keine Verurteilung des Beschuldigten zu wollen, stelle sie in Akutsituationen und in Kenntnis der Konsequenzen trotzdem Strafanträge gegen ihn. Dazu komme, dass sich die Beschwerdeführerin die Ehe mit dem Beschuldigten schönzureden versuche, indem sie angebe, dass sich die familiäre Situation seit August 2023 massiv gebessert habe und keine Eheprobleme mehr bestünden.