StGB begründet somit zum Schutz bestimmter materieller Interessen des Opfers ein Recht des Opfers auf Sistierung des gegen den mutmasslichen Täter geführten Strafverfahrens. Wird einem gestützt darauf gestellten Sistierungsantrag eines Opfers zu Unrecht nicht stattgegeben, werden sowohl dieses Recht als auch die dadurch (rechtlich) geschützten Interessen des Opfers an einer Sistierung in einer nicht wieder gutzumachenden Weise verletzt.