3. 3.1. Gegen diese ihr am 25. April 2025 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau am 5. Mai 2025 (Postaufgabe) Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, es sei die Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 23. April 2025 aufzuheben und das gegen den Beschuldigten geführte Strafverfahren zu sistieren. -3- 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 12. Mai 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.