Zudem sei ihm die Weisung zu erteilen, während der Dauer der Probezeit ein Lernprogramm zur Gewaltprävention zu absolvieren sowie sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Schliesslich beantragte sie den Widerruf der mit Strafbefehlen vom 18. Februar 2021 und 9. Februar 2022 jeweils bedingt ausgesprochenen Geldstrafen von 120 bzw. 20 Tagessätzen à Fr. 170.00. 1.2. Sowohl der Beschuldigte als auch die Beschwerdeführerin wurden jeweils am 9. April 2025 zur Hauptverhandlung vom 16. Juni 2025 vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vorgeladen.